TV-Versorgung - R-KOM
Handlungsbedarf durch Wegfall des Nebenkostenprivilegs
Mit Inkrafttreten des TKModG gilt eine neue Betriebskostenverordnung. Bis auf wenige Ausnahmen ergibt sich daraus dringender Handlungsbedarf für Wohnungsunternehmen (resultierend aus § 2 Satz 1 Nr. 15b BetrKV-neu für Bestandsanlagen mit TV Entgeltumlage), da ab dem 01.07.2024 die Umlagefähigkeit der Kabelanschlusskosten auf die Nebenkosten entfällt. Als Ihr lokaler Netzbetreiber und Partner beschäftigen wir uns intensiv mit den verschiedenen Lösungsmöglichkeiten und bieten Ihnen gerne unsere Expertise und Unterstützung an.
Das bedeutet der Wegfall der KabelTV-Pflicht für Ihre Mieter und Bewohner
Roland Kittel im Interview bei "TVA Nachgefragt"
Unser Serviceversprechen an Sie
Wir begleiten Sie und Ihre Liegenschaften bei der Umstellung auf TV-Einzelversorgung FTTB/FTTH durch:
Unsere Empfehlung
Unabhängig von der vorhandenen Infrastruktur in Ihren Liegenschaften und ob Sie sich für Einzel- oder Gemeinschaftsversorgung entscheiden, haben wir in jedem Fall eine passende Lösung für Sie. Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir Ihnen, bereits jetzt aktiv zu werden. Besonders für Hausverwaltungen mit FTTB versorgten Liegenschaften, die noch Beschlüsse fassen wollen oder müssen, gilt es, die Planungszeit und Vorbereitungszeit für jede einzelne Liegenschaft mit in ihre Kalkulation aufzunehmen. Unser Serviceversprechen hilft Ihnen, Ihre Aufwände bei der Umstellung zu minimieren und gewährleistet auch für Ihre Kunden einen einfachen Übergang in die Einzelversorgung.
Informationsmaterial zum Download
Unter folgendem Link können Sie Informationsmaterial für Ihre Wohnungswirtschaft und auch zur Weitergabe an die Mieter/Eigentümer downloaden:
- Flyer TV Optionen zum Aushang
- Handout für Verwaltungen
- Versorgungsvereinbarung
- Präsentationsfolien TV Umstellung
- Anleitung Migration
- Anschreiben Detailplanung