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04.07.2022
Speziell in der Stadt Regensburg, aber auch in Straubing und Deggendorf wird der Ausbau der Telekommunikation durch die R-KOM intensiv vorangetrieben. Insgesamt werden in 2022 ca. 1.298 Gebäude mit Glasfaser erschlossen, was in etwa 11.000 Nutzungseinheiten entspricht. An allen drei Standorten wird der Glasfaserausbau in enger Kooperation mit der Immobilienwirtschaft realisiert. „Mit Blick auf Synergieeffekte bei den Kosten werden ganze Straßenzüge an das Hochgeschwindigkeitsnetz gebracht“, beschreibt Miriam Lang die Strategie der R-KOM.
Als regionaler Partner der Wohnungswirtschaft könne die R-KOM auf langjährige Erfahrungen rund um die Erschließung, Modernisierung und Versorgung zurückblicken: „Wir sind nicht nur lokal vor Ort gut vernetzt, sondern uns auch der regionalen Verpflichtung bewusst.“ Man sei stets für die Partner greifbar und betreue diese eng von der Planung hin bis zur Umsetzung. Zudem verweist das Unternehmen darauf, dass die R-KOM kontinuierlich mit den gleichen regionalen Firmen zusammenarbeite und auch hier auf verlässliche Partner zählen könne. Es gehe darum, flächendeckend Glasfaserhausanschlüsse zu erstellen und die hochmoderne Infrastruktur in die Gebäude zu bekommen. Dabei handelt es sich nach Darstellung der R-KOM zunächst nur um die Erstellung der Infrastruktur, ohne Kosten oder gar Abnahmeverpflichtungen für die Bewohner. Es sollen so viele Gebäude wie möglich davon profitieren, lautet das Credo des Unternehmens: „Deshalb stehen wir im regen Austausch mit der Wohnungswirtschaft.“ Beim Übergang von der Kupfer in die Glasfaserwelt wird die Branche nicht zuletzt vom Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) unterstützt, dessen Mitglieder laut Vizepräsident Alfred Rauscher insbesondere auf die zukunftssichere Glasfaser setzen und aktuell für 80 Prozent des Ausbaus mit direkten Glasfaseranschlüssen verantwortlich zeichnen. Zum einen, darauf verweist Miriam Lang, gehe es hier um FTTB (Fibre to the Building), wo die Glasfaser nicht am Verteilerkasten auf der Straße, sondern direkt im Gebäude ende. Mit FTTH (Fibre to the Home) werde das Signal zum anderen sogar bis in die einzelnen Wohneinheiten über eine Glasfaservernetzung verteilt.
Investitionen in Bauprojekte führen nach Auffassung der R-KOM zu einer Wertsteigerung der Immobilie und zeigen auch Vorteile hinsichtlich der Vermietung einer Wohnung. Schließlich habe nicht zuletzt die Coronapandemie die Bedeutung stabiler Hochgeschwindigkeitsnetze vor Augen geführt.
Gespräch mit Miriam Lang, Vertrieb Immobilienwirtschaft der R-KOM GmbH & Co. KG
Frau Lang, seit einem halben Jahr gilt inzwischen das TKModG, also das sogenannte Telekommunikationsmodernisierungsgesetz. Welche Auswirkungen hat es in der Realität?
Miriam Lang: Letztlich geht es hier um den Wegfall der Umlagefähigkeit der Kabelgebühren auf die Betriebsnebenkosten, mit einer Übergangsfrist für Bestandsverträge bis zum 30. Juni 2024. Nach dieser gesetzlichen Regelung dürfen Vermieter die Nutzung des TV-Signals in der Wohnung nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Vermieter können mit dem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht aus dem TKG einmalig die Gemeinschaftsversorgung kündigen. Dann müssen sich die Bewohner selbst um eine Versorgung mit Kabelfernsehen kümmern. Dies kann über die diversen Anbieter geschehen, welche eventuell im Gebäude vorhanden sind, kann auch über IP-TV oder Streamingdienste erfolgen.
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Selbstverständlich dürften wir als Anbieter Gemeinschaftsversorgungsverträge weiterhin vertreiben, jedoch liegt dann das wirtschaftliche Risiko beim Vermieter. Hier gibt es einige Ideen und Lösungsansätze innerhalb derWohnungswirtschaft, wie das umgesetzt werden könnte, sodass der Preis der Gemeinschaftsversorgung, die meistens günstiger als die Einzelversorgung ist, gesichertwerden kann. Nachdem das jedoch erst noch umgesetzt und gelebt werdenmuss, handelt es sich hier nur umIdeen und Ansätze. Erfahrungen hat dazu noch niemand sammeln können. Wir als regionaler Kabelnetzbetreiber stehen unseren Kunden der Immobilienwirtschaft lösungsorientiert zur Seite und versuchen, gemeinsam eine optimale Lösung zu finden.
Was wäre da denkbar?
Dies kann zum Beispiel eine Auflösung der Gemeinschaftsversorgung und die Umstellung auf Einzelversorgung sein. Hier stehen wir gerne parat und unterstützen in der Umstellung und Betreuung die Bewohner. Für ihre Versorgung mit Telefonie-, Internetund TV-Diensten kann dann die vorhandene Hausverkabelung genutzt werden, sodass keine baulichen Maßnahmen in den Gebäuden erforderlich werden.
Und Open Access? Was bedeutet dies?
Das heißt, dass auch andere Anbieter unsere Infrastruktur nutzen können, um ihre Produkte darüber zu realisieren und an die Bewohner zu vertreiben. Dies sieht der Gesetzesgeber, beziehungsweise die Bundesnetzagentur sogar verpflichtend für alle Anbieter vor. Man spricht hier von einem diskriminierungsfreien Zugang für andere Anbieter.
Und was heißt das konkret?
Die Glasfaser kann bereits von allen genutzt werden, ohne dass in Bestandsgebäuden Veränderungen oder Baumaßnahmen anfallen müssen. Neubauten werden so gut wie immer mit einer eigenen Glasfaserleitung bis in jede Wohnung ausgestattet. Dies ist eine zukunftssichere Lösung. Im Bau gibt es so gut wie keinerlei Kostenunterschied, ob ich Kupfer und Coax oder Glasfaser in jede Wohnung lege. Zudem reicht bei Glasfaser nur die Glasfaser, Koaxialkabel, sogenannte Coax, werden nicht mehr benötigt, da selbst DVB-C-Kabelfernsehen darüber geliefert werden kann.
Was sollte man bei Bestandsgebäuden beachten?
Sinnvoll ist ein Einbau von Glasfaser im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen, die sowieso erfolgen oder bei einer separaten Ertüchtigung der Hausverkabelung. Dafür können bereits bestehende Kabelwege, etwa das Coax- Kabel oder nicht genutzte Kaminschächte genutzt werden. Weniger beliebt sind eine Aufputzinstallation oder eine an der Außenfassade. Bei der Modernisierung von Hausverkabelungen sollteman darauf achten, dass alle Maßnahmen einer engen Mitarbeit der Eigentümer und Abstimmung mit den Bewohnern bedürfen.
Das Interview führte Gerd Otto für die Wirtschaftszeitung vom Mittelbayerischen Verlag KG
Erscheinungsdatum: 01.07.2022
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