Speedtest für Ihren Internetanschluss

zur Breitbandmessung
Um die Breitbandgeschwindigkeit Ihres Internetanschlusses zu testen, bieten wir Ihnen unsere Breitbandmessung in Kooperation mit der Bundesnetzagentur an.

Tipps zur Messung:

Die Geschwindigkeit eines Internetanschlusses ist nicht so einfach zu messen, wie Sie vielleicht glauben. Einige Punkte sollten dabei beachtet werden:

 
  • Gehen Sie am besten wie in der Breitbandmessung gefordert Schritt für Schritt vor.
  • Messungen sollten ausschließlich über kabelgebundene Verbindungen (LAN) durchgeführt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Rechner KEIN genormtes Messgerät ist und daher eine Messung nicht verbindlich ist. Mehrere Faktoren haben möglicherweise Einfluss auf das Testergebnis.

Hinweis: Sie werden weitergeleitet zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur auf www.breitbandmessung.de

Häufige Fragen

Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn

• nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
• die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
• an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.

Nach Abschluss der Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll. In diesem ist ersichtlich, ob eine Minderleistung gegeben ist. Dabei ist es ausreichend, wenn eine Abweichung bereits bei einer der drei oben genannten Geschwindigkeiten im Up- oder Download vorliegt.

Für einen rechtssicheren Nachweis muss eine Messung wie folgt durchgeführt werden:

• Die Messungen müssen mit einer LAN-Verbindung vorgenommen werden – Sie müssen also einen Laptop oder PC mit einem Kabel an Ihrem Router verbinden.
• Bitte führen Sie 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Start der Messkampagne durch.
• Die Messungen müssen über die im Rahmen der Breitbandmessung bereitgestellte installierbare Version durchgeführt werden.
• Bitte messen Sie an 3 unterschiedlichen Kalendertagen, wobei zwischen den einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen    muss.
• Die Messungen müssen sich im gleichen Umfang auf die 3 Tage verteilen. Bitte führen Sie daher an jedem Kalendertag 10 Messungen durch.
• Bei allen Messungen eines Messtages müssen grundsätzlich mindestens 5 Minuten Abstand eingehalten werden. Zwischen der fünften und sechsten Messung eines        Messtages muss ein größerer Abstand von mindestens drei Stunden eingehalten werden.

Seit dem 01.12.2021 hat der Gesetzgeber die Verbraucherrechte umfassend gestärkt. Bei nicht vertragskonformer Leistung können Sie nach § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG das vertraglich vereinbarte Entgelt gegenüber uns mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen, d. h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Voraussetzung dafür ist, dass zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Leistung eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ bei Ihrem Festnetz-Internetzugang vorliegt. Ab wann eine solche Abweichung vorliegt, hat die Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de

Bitte beachten Sie, dass die Beeinträchtigung der Geschwindigkeit auch durch Ihr Netzwerk verursacht werden kann. Ein Test mit zwischengeschaltetem WLAN lässt gerade bei hohen Bandbreiten kaum einen Rückschluss auf die verfügbare Bandbreite am Modem oder Router zu. Bei der Messung muss der Computer, das Notebook oder ein sonstiges Gerät daher zwingend direkt am Endgerät der R-KOM (Glasfaser-Modem, FRITZ!Box) angeschlossen sein.